Wer zahlt die Rückbildungsgymnastik?
Die Rückbildungsgymnastik ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird bei vollständig absolviertem Kurs komplett von der Krankenkasse übernommen. Privat versicherte Mütter sollten sich zuvor bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob die Rückbildungsgymnastik vollständig getragen wird.
Warum macht man Rückbildungsgymnastik?
Die Rückbildungsgymnastik verfolgt das Ziel, den Beckenboden- und die Haltemuskulatur des Körpers, welche durch die Schwangerschaft verändert wurde, wieder zu kräftigen. Dies wirkt Senkungs- und Halteschäden im Alter entgegen. Somit ist die Rückbildung ein wichtiger Punkt nach dem Wochenbett und sollte sehr ernst genommen werden!
Wann startet man eine Rückbildungsgymnastik?
Die Rückbildungsgymnastik sollte etwa acht bis 12 Wochen nach der Geburt starten, um einen optimalen Übungseffekt zu erreichen.
Natürlich ist der Beginn vom Entbindungsmodus und dem Geburtsverlauf abhängig. Deshalb sollte der Start individuell mit der betreuenden Wochenbetthebamme abgestimmt werden.
Der Rückbildungsgymnastikkurs sollte mit 9 Monaten nach der Geburt abgeschlossen sein, damit ihn die Krankenkasse übernimmt.